MEINCKE BAULASER & FUNKTECHNIK
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Allgemeine Liefer-, Leistungs-, Zahlungs-, und Mietbedingungen der Firma

Baulaser & Funktechnik - Dipl.-Ing. Rolf Meincke

 

1.  Allgemeines

Die Firma Baulaser & Funktechnik schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser besonderen Vertragsbedingungen ab.
Von diesen besonderen Vertragsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder weitere etwa genannte Bedingungen, Forderungen oder Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt worden.

2.  Angebote

Unsere Angebote sind - sofern nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, soweit wir ihn schriftlich bestätigen oder die Bestellung ausführen.

3.  Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

4.  Zahlungen, Skonto, Versand

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Skonto wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung gewährt. Die Bezahlung bei online-Bestellungen und Neukunden erfolgt ausschließlich per Bankeinzug, Vorkasse oder Bar-Nachnahme. Reparatur- und Mietrechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.
Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen zahlungshalber angenommen. Deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Wechselverwenders. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich und mit Wertstellung an dem Tag, an dem wir über den Gegenwert kostenfrei verfügen können. Die Versandkosten richten sich nach dem Gewicht. Wir wählen entsprechend den günstigsten Versandweg.                                                               

5.  Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen ab Verzugseintritt in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Verzugsschaden nachzuweisen.

6.  Aufrechnung

Zur Aufrechnung sind unsere Vertragspartner nur berechtigt, wenn deren Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.  Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu derem vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

8.  Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von einer Woche schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, daß uns bei berechtigter Mängelrüge zunächst ein zweimaliges Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungsrecht nach unserer Wahl eingeräumt wird. Erst bei Fehlschlagen der zweiten Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangt werden. Der Nachweis, daß ein Mangel vorliegt, obliegt dem, der sich auf den Mangel beruft.

9.  Gewährleistungsausschluß

Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluß jeder Gewährleistung.

10. Haftungsausschluß

Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, soweit wir nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften müssen.

11. Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Vertragspartner vor Erfüllung von uns vom Vertrag zurück, so zahlt dieser - gleich aus welchem Rechtsgrund der Rücktritt erfolgt - eine Vertragsstrafe von 25% des Vertragspreises. Unberührt hiervon bleiben unsere weitergehenden Schadenersatzansprüche.

12. Vermietung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung auftreten, haftet der Mieter. Der Nachweis, daß der Schaden nicht auf seiner unsachgemäßen Behandlung basiert, obliegt dem Mieter. Der Mietgegenstand ist dem Vermieter bei Vertragsende in sauberem Zustand zurückzugeben. Der Mietgegenstand ist von dem Mieter ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern.

13. Widerrufsrecht
Nur als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung, ohne Angabe von Gründen, zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware, vollständig und unbenutzt, zu erfolgen.
 

14. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird - soweit zulässig - Ludwigslust vereinbart.

Ludwigstlust, 18.02.2009


 

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