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MEINCKE
BAULASER & FUNKTECHNIK
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Allgemeine Liefer-, Leistungs-, Zahlungs-, und Mietbedingungen der Firma Baulaser & Funktechnik - Dipl.-Ing. Rolf Meincke
1. Allgemeines Die Firma Baulaser &
Funktechnik schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser
besonderen Vertragsbedingungen ab. 2. Angebote Unsere Angebote sind - sofern nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, soweit wir ihn schriftlich bestätigen oder die Bestellung ausführen. 3. Nebenabreden Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. 4. Zahlungen, Skonto, Versand Unsere Rechnungen sind
ohne Abzug binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Skonto wird nur nach
ausdrücklicher Vereinbarung gewährt. Die Bezahlung bei online-Bestellungen
und Neukunden erfolgt ausschließlich per Bankeinzug, Vorkasse oder
Bar-Nachnahme. Reparatur- und
Mietrechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. 5. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen ab Verzugseintritt in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Verzugsschaden nachzuweisen. 6. Aufrechnung Zur Aufrechnung sind unsere Vertragspartner nur berechtigt, wenn deren Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7. Eigentumsvorbehalt Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu derem vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. 8. Gewährleistung Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von einer Woche schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, daß uns bei berechtigter Mängelrüge zunächst ein zweimaliges Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungsrecht nach unserer Wahl eingeräumt wird. Erst bei Fehlschlagen der zweiten Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangt werden. Der Nachweis, daß ein Mangel vorliegt, obliegt dem, der sich auf den Mangel beruft. 9. Gewährleistungsausschluß Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluß jeder Gewährleistung. 10. Haftungsausschluß Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, soweit wir nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften müssen. 11. Rücktritt vom Vertrag Tritt der Vertragspartner vor Erfüllung von uns vom Vertrag zurück, so zahlt dieser - gleich aus welchem Rechtsgrund der Rücktritt erfolgt - eine Vertragsstrafe von 25% des Vertragspreises. Unberührt hiervon bleiben unsere weitergehenden Schadenersatzansprüche. 12. Vermietung Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung auftreten, haftet der Mieter. Der Nachweis, daß der Schaden nicht auf seiner unsachgemäßen Behandlung basiert, obliegt dem Mieter. Der Mietgegenstand ist dem Vermieter bei Vertragsende in sauberem Zustand zurückzugeben. Der Mietgegenstand ist von dem Mieter ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern. 13. Widerrufsrecht 14. Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird -
soweit zulässig - Ludwigslust vereinbart. |
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